Jahresabschluss, Gewinnermittlung und Steuererklärung
Wir vertreten Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Der Jahresabschluss muss lückenlos sein und den strengen Vorschriften der allgemeinen Steuergesetze, des Handelsrechts und des GmbH-Gesetzes entsprechen. Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Erstellung der gesamten Unterlagenzur Seite.
Natürlich betreuen und beraten wir Sie auch in punkto Steuererklärungen und vertreten hier unter Einbeziehung aller Gestaltungsspielräume Ihre Interessen.
Erstellung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht)
Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Erstellung der E-Bilanz und Übermittlung an die Finanzverwaltung
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Führung Ihrer Anlagenbuchhaltung
Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen
Steuererklärung
Körperschaftssteuererklärung
Kapitalertragssteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung